Prof. Dr. Michael Haller Verantwortlicher NMJ-Studiengang
"Die Studenten der Leipzig School of Media gehören zu den Entscheidern in der Crossmedia-Welt."
Finanzierung
Steuerliche Absetzbarkeit
Bei Zweit- oder Aufbaustudiengängen berufsbegleitend sind Ausgaben in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar
Erststudiengänge sind bis 4000 Euro als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig (siehe Bundesfinanzhof Entscheidungsdatum 18.06.2099 (Aktenzeichen VI R 14/07))
Selbstständige und Freiberufler können die Studienkosten für ein Zweit- oder Aufbaustudium unbeschränkt als Betriebsausgaben geltend machen, in jedem Fall aber als Sonderausgaben bis zu 4000 Euro pro Person jährlich
Wir empfehlen, die persönlichen Voraussetzungen und die aktuelle Rechtslage mit dem Finanzamt und Steuerberater zu klären.