Prof. Dr. Michael Haller
Verantwortlicher NMJ-Studiengang

"Die Studenten der Leipzig School of Media gehören zu den Entscheidern in der Crossmedia-Welt."

Finanzierung

Steuerliche Absetzbarkeit

  • Bei Zweit- oder Aufbaustudiengängen berufsbegleitend sind Ausgaben in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar
  • Erststudiengänge sind bis 4000 Euro als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig (siehe Bundesfinanzhof Entscheidungsdatum 18.06.2099 (Aktenzeichen VI R 14/07))
  • Selbstständige und Freiberufler können die Studienkosten für ein Zweit- oder Aufbaustudium unbeschränkt als Betriebsausgaben geltend machen, in jedem Fall aber als Sonderausgaben bis zu 4000 Euro pro Person jährlich
  • Wir empfehlen, die persönlichen Voraussetzungen und die aktuelle Rechtslage mit dem Finanzamt und Steuerberater zu klären.