"In diesem Masterstudiengang werden Spezialisten ausgebildet, die über die Kompetenzen verfügen, den medialen Wandel technisch wie inhaltlich zu gestalten."
Finanzierung
Weiterbildungsscheck Sachsen
Die Förderung erfolgt durch den Europäischen Sozialfonds und den Freistaat Sachsen.
für Bürger mit Hauptwohnsitz in Sachsen
80% der Weiterbildungskosten erhalten Beschäftigte mit Bruttoeinkommen von unter 2.500 Euro monatlich, bei Weiterbildungskosten von mindestens 650 Euro
50% der Weiterbildungskosten erhalten Beschäftigte mit Bruttoeinkommen von mehr als 2.500 bis 4.150 Euro, bei Weiterbildungskosten von mindestens 1000 Euro und mindestens einer der folgenden Voraussetzungen:
ältere Beschäftigte (über 50 Jahre)
in Teilzeit, Befristung oder Leiharbeit
bei Erwerb eines ersten akademischen Abschlusses
Ablauf:
Auswahl einer Weiterbildung und Einholen von 3 vergleichbaren Angeboten
Mindestens 6-8 Wochen vor Beginn wird der Förderantrag bei der Sächsischen Aufbaubank gestellt
Nach Erhalt der Förderbestätigung durch die SAB können Sie sich zur gewünschten Weiterbildung anmelden