Angela Zippelius
KPRN network GmbH

"Ich war auf der Suche nach einem Master und wollte dafür ungern meinen Job verlassen. Der berufsbegleitende Studiengang der LSoM passte deshalb für mich perfekt."

Master Content and Media Engineering

Content and Media Engineering

Zulassungsvoraussetzungen

Die Bewerber für den berufsbegleitenden Masterstudiengang "Content & Media Engineering" sollten:

  • über ein abgeschlossenes Hochschulstudium von mindestens 6 Semestern Dauer verfügen,
  • bereits berufspraktische Erfahrungen von einem Jahr besitzen sowie
  • als Nicht-Muttersprachler den Nachweis über ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache erbringen.

Bewerbungsprozess

1. Schritt: Einreichung Ihrer Unterlagen

Um für den berufsbegleitenden Masterstudiengang "Content & Media Engineering" mit Studienstart im Wintersemester zugelassen zu werden, reichen Sie bitte folgende Unterlagen bis 15. August 2012 schriftlich bei uns ein. Bewerbungen sind im Nachrückverfahren noch möglich:

  • Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular
  • Zeugnis über einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss
  • beglaubigte Kopie des höchsten Hochschulabschlusses
  • beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweis über berufspraktische Erfahrung von mindestens einem Jahr
  • Begründung des Studienwunsches von ein bis zwei DIN-A4 Seiten Umfang

Auf dieser Bewerbungsstufe beurteilt der Prüfungsausschuss anhand der eingereichten Unterlagen, ob die Bewerber für den Studiengang Content and Media Engineering geeignet erscheinen. Ein Nachrückverfahren ist möglich.

2. Schritt: Eignungsfeststellungsprüfung

Die zweite Stufe des Bewerbungsverfahrens besteht aus einem persönlichen 20-minütigen Eignungsgespräch, in dessen Rahmen Allgemeinbildung, kommunikative Kompetenz, analytische und konzeptionell-strategische Fähigkeiten sowie mediale Qualifikation der Bewerber geprüft werden.
Spätestens vier Wochen nach der Eignungsfeststellungsprüfung erhalten Sie von uns einen schriftlichen Bescheid über den Ausgang.