Christian Hoffmeister
Geschäftsführer Bulletproof Media GmbH

"Die Mischung aus Theorie und Praxis und die zeitnahe Umsetzung sind für mich Vorteile eines berufsbegleitenden Studiums an der Leipzig School of Media."

Master Corporate Media

Master Corporate Media

Zulassungsvoraussetzungen

Die Bewerber für den berufsbegleitenden Masterstudiengang Corporate Media (Master of Arts) an der Leipzig School of Media (LSoM) verfügen über:

  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einem Mindestumfang von sechs Semestern,
  • berufspraktische Erfahrungen von mindestens einem Jahr und
  • als Nicht-Muttersprachler über ausreichende, das heißt nachweisbare Kenntnisse der deutschen Sprache.

Bewerbungsprozess

1. Schritt: Einreichung der Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbungsfrist endet jeweils am 15. August eines Jahres. Im Einzelfall können Bewerbungen auch nach Ablauf dieser Frist, spätestens jedoch bis zum 30. September schriftlich eingereicht werden. Bewerbungen im Nachrückverfahren sind ebenfalls möglich.

Um für den berufsbegleitenden Masterstudiengang Corporate Media (M.A.) mit Studienstart im Wintersemester zugelassen zu werden, reichen Bewerber bitte folgende Unterlagen schriftlich ein:

  • Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular,
  • Amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses über einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss,
  • Tabellarischer Lebenslauf,
  • Nachweis über berufspraktische Erfahrung von mindestens einem Jahr,
  • Begründung des Studienwunsches von ein bis zwei DIN-A4 Seiten Umfang.

Auf dieser ersten Bewerbungsstufe beurteilt der Prüfungsausschuss anhand der eingereichten Unterlagen, ob die Bewerber für den Studiengang Corporate Media geeignet erscheinen.

2. Schritt: Eignungsfeststellungsprüfung

Die zweite Stufe des Bewerbungsverfahrens besteht aus einem persönlichen 20-minütigem Eignungsgespräch, in dessen Rahmen Allgemeinbildung, kommunikative Kompetenz, analytische und konzeptionell-strategische Fähigkeiten sowie mediale Qualifikation der Bewerber geprüft werden.
Spätestens vier Wochen nach der Eignungsfeststellungsprüfung erhalten die Bewerber einen schriftlichen Bescheid über den Ausgang des Bewerbungsverfahrens.