
Astrid Frohloff
Moderatorin der Fernsehsendung "Kontraste" in der ARD
"Die School of Media ist für mich ein Konzept, das wirklich überzeugend ist. Ich find das innovativ. Ich finde das zukunftsweisend."

Bewerber für den berufsbegleitenden Masterstudiengang Crossmedia Management (Master of Science) an der Leipzig School of Media (LSoM) verfügen über:
1. Schritt: Einreichung Ihrer Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbungsfrist endet jeweils am 15. August eines Jahres. Im Einzelfall können Bewerbungen auch nach Ablauf dieser Frist, spätestens bis zum 30. September schriftlich eingereicht werden. Bewerbungen im Nachrückverfahren sind ebenfalls möglich.
Um für den berufsbegleitenden Masterstudiengang Crossmedia Management (M.Sc.) mit Studienstart im Wintersemester zugelassen zu werden, reichen Bewerber bitte folgende Unterlagen schriftlich ein:
Auf dieser Bewerbungsstufe beurteilt der Prüfungsausschuss anhand der eingereichten Unterlagen, ob die Bewerber für den Studiengang Crossmedia Management geeignet erscheinen.
Bewerber mit einem ausländischen Hochschulabschluss müssen das
Bewerbungsverfahren über die Arbeits- und Servicestelle für internationale
Studienbewerbungen "ASSIST e.V." absolvieren. Dieses Verfahren ist
kostenpflichtig; die Gebühren werden von "ASSIST e.V." erhoben.
Bitte registrieren Sie sich im Portal unter www.uni-assist.de und absolvieren Sie dort das entsprechend skizzierte Verfahren. Der Masterstudiengang Crossmedia Management ist dabei wie folgt anzugeben:
- WS 2013
- HTWK Leipzig
- Abschluss: Master
- Fach: Crossmedia Management (berufsbegleitend)
Bei Rückfragen zum Bewerbungsverfahren für Bewerber mit einem
ausländischen Hochschulabschluss beraten wir Sie gern.
2. Schritt: Eignungsfeststellungsprüfung
Die zweite Stufe des Bewerbungsverfahrens besteht aus einem persönlichen 20-minütigen Eignungsgespräch, in dessen Rahmen Allgemeinbildung, kommunikative Kompetenz, analytische und konzeptionell-strategische Fähigkeiten sowie mediale Qualifikation der Bewerber geprüft werden. Spätestens vier Wochen nach der Eignungsfeststellungsprüfung erhalten die Bewerber einen schriftlichen Bescheid über den Ausgang des Bewerbungsverfahrens.