Nils Haupt
Deutsche Lufthansa AG
Director Communications
The Americas

"An der Leipzig School of Media werden genau die Kommunikationsprofis ausgebildet, nach denen wir händeringend suchen."

Master New Media Journalism

Master New Media Journalism

Zulassungsvoraussetzungen

Die Bewerber für den berufsbegleitenden Masterstudiengang New Media Journalism (Master of Arts) an der Leipzig School of Media (LSoM) verfügen über:

  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einem Mindestumfang von sechs Semestern,
  • berufspraktische Erfahrungen von mindestens einem Jahr und
  • als Nicht-Muttersprachler über ausreichende, das heißt nachweisbare Kenntnisse der deutschen Sprache.

Auch ausländische Hochschulabschlüsse werden anerkannt; nur in Ausnahmefällen müssen Bewerber mit Fachhochschulabschluss Kenntnisse im wissenschaftlich-methodischen Arbeiten nachweisen oder während des ersten Semesters noch erwerben.

Bewerbungsprozess

1. Schritt: Einreichung der Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbungsfrist endet jeweils am 15. August eines Jahres. Im Einzelfall können Bewerbungen auch nach Ablauf dieser Frist, spätestens bis zum 30. September schriftlich eingereicht werden. Bewerbungen im Nachrückverfahren sind möglich.

Um für den berufsbegleitenden Masterstudiengang New Media Journalism mit Studienstart im Wintersemester zugelassen zu werden, reichen Bewerber bitte folgende Unterlagen schriftlich ein:

  • Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular,
  • Amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses über einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss,
  • Tabellarischer Lebenslauf,
  • Nachweis über berufspraktische Erfahrung von mindestens einem Jahr,
  • Begründung des Studienwunsches von ein bis zwei DIN-A4 Seiten Umfang.

Auf dieser ersten Bewerbungsstufe beurteilt der Prüfungsausschuss anhand der eingereichten Unterlagen, ob die Bewerber für den Studiengang New Media Journalism geeignet erscheinen.

2. Schritt: Eignungsfeststellungsprüfung

Die zweite Stufe des Bewerbungsverfahrens besteht aus einem persönlichen 20-minütigem Eignungsgespräch in dessen Rahmen Allgemeinbildung, kommunikative Kompetenz, analytische und konzeptionell-strategische Fähigkeiten sowie mediale Qualifikation der Bewerber geprüft werden.
Spätestens vier Wochen nach der Eignungsfeststellungsprüfung erhalten die Bewerber einen schriftlichen Bescheid über den Ausgang des Bewerbungsverfahrens.