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Refinanzierung

Die Studiengebühren für das Masterstudium an der Leipzig School of Media gGmbH sind laut Bundesministerium der Finanzen (BMF) steuerlich abzugsfähig. Diese sind im Rahmen des steuerlichen Verlustvortrags von späteren Einkünften abziehbar.

Voraussetzung für die Refinanzierung ist, dass das Studium in einem hinreichend konkreten und objektiv feststellbaren „Zusammenhang mit späteren im Inland steuerpflichtigen Einnahmen aus der angestrebten beruflichen Tätigkeit steht", so das BMF in seinem Schreiben vom 04. November 2005. Die Studienrichtung sowie der verliehene Hochschulgrad des Erststudiums sind dabei irrelevant. Zu den abziehbaren Aufwendungen gehören neben den Studiengebühren zum Beispiel auch Arbeitsmittel, Fachliteratur, Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungsort, Mehraufwendungen für Verpflegung, Mehraufwendungen wegen auswärtiger Unterbringung.

Für Fragen zur steuerlichen Behandlung der Studiengebühren und weiteren Finanzierungsfragen empfehlen wir eine professionelle Beratung z.B. durch einen Steuerberater.

(Vgl. BFH, Urteil vom 4. Dezember 2002 VI R 120/01 und vom 17. Dezember 2002 VI R 137/01)

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