In einer sich ständig verändernden Welt ist lebenslanges Lernen entscheidend für den beruflichen Erfolg. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kontinuierlich weiterzubilden, um mit den neuesten Entwicklungen Schritt zu halten. Doch wie können gerade kleinere Unternehmen diese Weiterbildung finanzieren?
Zur Förderung Ihrer beruflichen Weiterbildung hat die Sächsische Aufbaubank (SAB) mit der “Landesförderung Berufliche Weiterbildung” ein Förderprogramm aufgelegt, das berufliche Weiterbildungsmaßnahmen mit Zuschüssen von bis zu 80 Prozent unterstützt.
Aus Angst vor Bürokratie und langen Bearbeitungszeiten nutzen viele Unternehmen und Beschäftigte diese Fördermöglichkeiten nicht. Dabei sind diese Ängste unbegründet, denn nach erfolgreicher Antragstellung kann das gewünschte Seminar direkt gebucht werden und auch mit übermäßiger Bürokratie müssen die Antragsteller nicht rechnen.
Im Interview mit der SAB beleuchten wir die häufigsten Fragen von antragstellenden Unternehmen und zeigen, wie die staatliche Förderung nicht nur finanzielle Unterstützung bietet, sondern auch einen klaren Weg zu einer besser qualifizierten und zukunftsfähigen Belegschaft weist.
Aline Puls, Gruppenleiterin Bildung bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB), im Interview:
Welche aktuellen Förderungen für sächsische Unternehmen und Arbeitnehmer gib es aktuell?
Derzeit ermöglicht die Landesförderung Berufliche Weiterbildung es sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen in Sachsen, ihre Fähigkeiten und Kompetenzen kontinuierlich zu erweitern.
- Für Unternehmen (mit Sitz in Sachsen und maximal 500 Mitarbeitern) gibt es das Programm „Betriebliche Weiterbildung“
- Für Arbeitnehmer (mit festem Arbeitsverhältnis und einem maximalen Bruttoeinkommen von 3.700 €) gibt es das Programm „Individuelle berufsbezogene Weiterbildung“
Sind auch Online-Kurse förderfähig?
Ja, im Kontext des Programms „Berufliche Bildung“ können auch Online-Kurse beantragt und gefördert werden.
Wie lange ist diese Förderung gütig? Gibt es ein Enddatum?
Durch das zuständige Ministerium wurde kein Enddatum für mögliche Antragstellungen und Fördermöglichkeiten festgelegt. Es können daher auch mehrjährige Weiterbildungen beantragt werden. Sollte aus haushaltstechnischen Gründen eine Förderung nicht mehr möglich sein, wird dies zu gegebener Zeit auf der Internetseite der SAB zum Förderprogramm bekannt gegeben.
Update November 2024: Aufgrund der aktuellen Haushaltslage im Freistaat Sachsen und dem noch ausstehenden Beschluss zum Doppelhaushalt 2025/2026 durch den Sächsischen Landtag können Anträge in den Fördergegenständen der betrieblichen und individuellen Weiterbildungsförderung nur noch bis zum 18. November 2024 (16:00 Uhr) entgegengenommen werden. Dabei können ausschließlich Antragstellungen für Weiterbildungen mit einer Weiterbildungslaufzeit bis spätestens 31. August 2025 berücksichtigt werden.
Die Antragstellung dauert 5 Minuten und ist schnell erledigt. Doch welcher bürokratische Aufwand ergibt sich nach der Antragstellung?
Antragsteller müssen grundsätzlich keine Angst vor Bürokratie haben. Nach Absolvierung der Weiterbildung ist durch den Antragsteller bzw. Zuwendungsempfänger über das Förderportal der SAB ein Verwendungsnachweis über den Abschluss der Weiterbildung einzureichen. Verlangt wird hier die Anmeldebestätigung bzw. der Weiterbildungsvertrag und das Zertifikat/Abschlusszeugnis oder ähnliches.
Zu geförderten Vorhaben der individuell berufsbezogenen Weiterbildung (Privatpersonen) kann durch den Antragsteller bzw. Zuwendungsempfänger eine modulbezogene Zwischenauszahlung mittels eines Zwischennachweises beantragt werden. Durch den Antragsteller ist das Absolvieren eines oder mehrerer Module der Weiterbildung zu bestätigen. Auch dies erfolgt unbürokratisch über das Förderportal der SAB.
Wie viel Vorlauf sollte der Antrag vor Seminarbuchung betragen? Ist die Antragstellung 2 Wochen vor Kursbuchung denkbar und machbar? Mit welchem Zeitraum müssen Unternehmen ab Antragstellung bis zur Bewilligung rechnen?
Vorab: Fördermöglichkeiten bestehen auch für Kurzentschlossene!
Nach Einreichung des Antrages erhält der Antragsteller automatisiert eine Eingangsbestätigung zum Antrag über das Förderportal, sodass nach Erhalt dieser Bestätigung auch eine Seminarbuchung möglich ist. Die konkrete Bearbeitungszeit ist abhängig vom Antragsaufkommen und dauert in der Regel 2 bis 5 Arbeitstage.
Gibt es auch Förderprogramme für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern?
Über die Förderrichtlinie „Berufliche Bildung“ sind Förderungen für Vorhaben der betrieblichen Weiterbildung für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern nicht möglich. Fördermöglichkeiten von klassischen Weiterbildungen für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern über die SAB gibt es aktuell nicht. Unternehmen können sich hierfür an den Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit wenden.
Wie ist die aktuelle Nachfrage an Fördermöglichkeiten?
Auch die Corona-Pandemie hat die Nachfrage und die Inanspruchnahme von Weiterbildungsangeboten und Fördermöglichkeiten aus Sicht der SAB nicht verändert. Das Interesse sich bzw. Mitarbeiter weiterzubilden, ist weiterhin sehr gut nachgefragt. Die erneuten Fördermöglichkeiten werden sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen seit Ende Oktober dieses Jahres begrüßt. Wir erkennen das an den Nachfragen und eingehenden Anträgen in der SAB.
Gibt es einen besonderen Bedarf an Weiterbildungsthemen, den Sie verzeichnen?
So vielfältig wie das Weiterbildungsangebot und der Weiterbildungsbedarf ist, so vielfältig erfolgen auch die Antragstellungen für unterschiedlichste Weiterbildungsbereiche. Ein besonderer Bedarf lässt sich also aktuell nicht abzeichnen.
Vielen Dank für das Interview, Frau Puls!
Bild-Quelle: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)